Erste Maßnahmen bei einem Todesfall

Bei einem Todesfall zu Hause benachrichtigen Sie wenn möglich den Hausarzt oder ersatzweise den ärztlichen Notdienst, der dann den Tod feststellen und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen wird.

Bei einem Todesfall in einem Krankenhaus, Seniorenheim oder Hospiz kümmert sich das Personal um alle erforderlichen Schritte zur Ausstellung der Todesbescheinigung.

Sofern noch nicht geschehen, treten Sie jetzt mit uns in Verbindung. Sie erreichen uns zu jeder Tages- und Nachtzeit unter: 02261 / 22484

Um die für alle Formalitäten notwendigen Sterbeurkunden zu erhaltenen, muss der Sterbefall beim zuständigen Standesamt des Sterbeortes angemeldet werden.

Sollten einige Unterlagen nicht zur Verfügung stehen, helfen wir Ihnen selbstverständlich auch gerne bei deren Beschaffung.

Was benötige ich?


  • Die Todesbescheinigung

  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde

  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch

  • Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners

  • Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil

  • Bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften: entsprechende Urkunde

  • Personalausweis des Verstorbenen


Weitere Unterlagen


  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)

  • Krankenversichertenkarte

  • Versicherungsunterlagen zu Sterbegeld-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen

  • Rentennummer (befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. dem Rentenausweis sowie auf dem entsprechenden Kontoauszug des Girokontos)

  • Grabdokumente über Nutzungsrecht, sofern bereits eine Familien- oder Wahlgrabstätte vorhanden ist

  • Willenserklärung des Verstorbenen (nur bei erwünschter Aschenverstreuung) ausdrücklich erforderlich